Schutzwaldmanagement und Abschussplanung im alpinen Raum: Ein internationaler Systemvergleich zur Sicherung klimafitter Bergwälder

Einführung: Die waldökologische Notwendigkeit und das Dilemma des alpinen Schutzwaldes

Der alpine Schutzwald stellt ein essenzielles und hochkomplexes Ökosystem dar, dessen primäre Funktion weit über die reine Holzproduktion hinausgeht. Er erfüllt eine unverzichtbare, oft überlebenswichtige Wohlfahrts- und Schutzwirkung für die menschliche Gesellschaft, indem er Siedlungsräume, kritische Infrastrukturen, Energienetze und elementare Verkehrswege im Gebirge vor massiven Naturgefahren bewahrt. Hierzu zählen in erster Linie der Schutz vor Lawinenabgängen, Steinschlag, Murgängen, Hangrutschungen sowie die Regulation des Wasserhaushalts zur Vermeidung von Sturzfluten und Hochwasserereignissen.1 In Epochen des globalen und regionalen Klimawandels, der sich im alpinen Raum durch eine überproportionale Erwärmung, veränderte Niederschlagsregime, zunehmende Wetterextremereignisse, signifikant längere Trockenperioden und häufigere, intensive Hitzewellen manifestiert, steht dieses fragile waldökologische Gefüge unter einem beispiellosen Anpassungsdruck.2

Die historisch bedingten und bisher in weiten Teilen der Alpen vorherrschenden, oft fichtendominierten Reinbestände weisen eine extrem hohe Vulnerabilität gegenüber diesen abiotischen und biotischen Störungsereignissen auf. Flachwurzelnde Arten wie die Fichte (Picea abies) geraten bei anhaltender Trockenheit in massiven physiologischen Stress, was ihre Abwehrkräfte gegen Sekundärschädlinge, insbesondere Borkenkäferpopulationen, drastisch reduziert.3 Die unabdingbare waldbauliche Antwort und die Grundvoraussetzung für die Transformation hin zu einem klimafitten, resilienten Bergwald erfordert zwingend die Etablierung von strukturreichen, ungleichaltrigen Mischwäldern. Essenziell für diesen großflächigen Waldumbau ist die rasche Einbringung und die erfolgreiche Naturverjüngung tiefwurzelnder, sturmfester und stresstoleranter Baumarten. Hierbei spielen die Weißtanne (Abies alba), deren Pfahlwurzeln den Baum tief im Mineralboden verankern und auch in Trockenperioden tiefere wasserführende Schichten erschließen, die Rotbuche (Fagus sylvatica) sowie diverse Edellaubbäume wie Ahorn, Esche, Linde und Ulme eine schlüsselökologische Rolle.3

Dieser zwingend notwendige und von Forstwissenschaftlern flächendeckend geforderte Waldumbau stößt jedoch in der forstlichen Praxis auf ein massives, systemweites Hindernis: den chronischen Wildverbiss durch überhöhte Schalenwildpopulationen, primär Rotwild (Cervus elaphus), Rehwild (Capreolus capreolus) und Gamswild (Rupicapra rupicapra). Da exakt die für den Klimawald essenziellen Mischbaumarten – allen voran die Weißtanne und Edellaubhölzer – vom Schalenwild als Äsung stark präferiert werden, führt ein überhöhter Verbissdruck zu einer schleichenden, oft erst spät erkannten Entmischung der Verjüngung. Die Wildtiere verbeißen selektiv den Leittrieb der Präferenzbaumarten, was zu terminalen Deformationen, massivem Höhenzuwachsverlust und letztlich zum Ausdunkeln durch weniger verbissene Konkurrenzvegetation (wie Fichte oder Brombeere) führt.6 Im schlimmsten Fall fällt die Naturverjüngung der Zielbaumarten komplett aus, was die mechanische Stabilität und damit die Schutzfunktion des Waldes auf Jahrzehnte hinaus kompromittiert.9

Die Bewältigung dieses inhärenten Wald-Wild-Konflikts ist für die Erhaltung des alpinen Lebensraums von zentraler Bedeutung. Traditionelle Jagdsysteme, wie die in vielen Regionen vorherrschende Revierjagd mit langjährigen Pachtverträgen, stoßen angesichts der dynamischen Waldentwicklung oft an ihre konzeptionellen Grenzen. Um zukunftsweisende Lösungsansätze zu identifizieren, ist eine detaillierte, grenzüberschreitende Analyse unabdingbar. Der vorliegende Bericht evaluiert in extremer Detailtiefe die Schutzwaldmanagement- und Abschussplanungssysteme in Bayern, der Schweiz, Frankreich und Südtirol, um daraus fundierte, systemische Reformansätze für starre Revierjagdsysteme, wie sie in Österreich dominieren, abzuleiten.

Die Systematik und Limitationen traditioneller Pachtjagdsysteme

Um die Notwendigkeit internationaler Lösungsansätze zu kontextualisieren, muss das in Teilen des Alpenraums (insbesondere in Österreich) stark verwurzelte System der Revierjagd mit seinen oftmals zehnjährigen Verpachtungsperioden analytisch betrachtet werden. In diesem System wird das Jagdausübungsrecht von den Grundeigentümern (oft in Form von Jagdgenossenschaften bei Kleinstrukturen oder durch Großgrundbesitzer bei Eigenjagden) für eine vertraglich fixierte, langjährige Periode an private Jagdpächter vergeben.

Dieses System basiert ökonomisch auf der Erzielung möglichst hoher Pachtzinse, was in der Praxis weitreichende ökologische Implikationen nach sich zieht. Um hohe Pachtzahlungen zu rechtfertigen, besteht seitens der Pächter historisch bedingt oft das Interesse an hohen, gut sichtbaren Wildbeständen und starken Trophäenträgern. Die behördliche Abschussplanung stützte sich in diesem Paradigma jahrzehntelang primär auf Bestandsschätzungen, die von der Jägerschaft selbst durchgeführt wurden. Da Wildtiere in unwegsamem Gebirgsgelände und dichten Waldbeständen notorisch schwer zu zählen sind, führten diese subjektiven Schätzungen nahezu systematisch zu massiven Unterschätzungen der tatsächlichen Populationsgrößen.11

Die Inflexibilität einer zehnjährigen Verpachtung offenbart ihre Schwächen besonders bei stochastischen, unvorhersehbaren ökologischen Störungsereignissen. Wenn Großwindwürfe, Schneedruck oder Borkenkäferkalamitäten innerhalb kürzester Zeit riesige Kahlflächen schaffen, verändern sich die Habitatkapazitäten extrem. Die plötzlich massiv erhöhte Lichteinstrahlung führt zu einer Explosion der Bodenvegetation (Gräser, Himbeere), was dem Schalenwild im Sommer ein Schlaraffenland bietet und die Reproduktionsraten in die Höhe schnellen lässt.10 Wenn im Winter diese Flächen jedoch von tiefem Schnee bedeckt sind, drängt das stark angewachsene Wild in die noch stehenden Randbestände oder konzentriert sich auf die Knospen der über die Schneedecke hinausragenden Forstpflanzen.10 Ein auf zehn Jahre fixierter Jagdpachtvertrag mit starren, im Vorfeld verhandelten Abschussplänen und ein Pächter, dem möglicherweise die zeitliche oder handwerkliche Kapazität fehlt, um auf eine plötzliche Verdopplung der notwendigen Abschusszahlen zu reagieren, führen in solchen Szenarien unweigerlich zum Zusammenbruch der Schutzwaldverjüngung.10

Einen progressiven Kontrast innerhalb dieses Systems bilden Modelle großer Forstbetriebe. Die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) verfolgen beispielsweise eine Schutzwaldstrategie, die ein absolutes Kahlhiebsverbot bei permanenter Bestockung postuliert.12 Die ÖBf definieren die Erhaltung des Schutzwaldes primär über die Herstellung ökologisch tragbarer Wildstände, wobei der Wildverbiss als negativer Faktor strikt minimiert werden muss.12 Dies wird durch ein detailliertes "Ampelsystem" zur Sanierungsdringlichkeit flankiert, bei dem modernste Fernerkundungsdaten und Drohneneinsätze zur Evaluierung der Bestände genutzt werden.12 Durch die vermehrte Rücknahme von verpachteten Revieren in die eigene Verwaltung ("Regiejagd") behalten die Forstbetriebe die volle operative Kontrolle über die Abschusszahlen, anstatt von der Erfüllungsbereitschaft externer Pächter abhängig zu sein.12 Dennoch bleibt das übergeordnete privatwirtschaftliche Pachtsystem reformbedürftig, weshalb der Blick auf andere alpine Rechtsordnungen unerlässlich ist.

Bayern: Evidenzbasierte Abschussplanung durch das Forstliche Gutachten

Der Freistaat Bayern verfolgt einen streng legalistischen, staatlich kontrollierten und stark datengetriebenen Ansatz bei der Regulierung des Wald-Wild-Verhältnisses. Im architektonischen Zentrum dieses Systems steht das gesetzlich verankerte Leitprinzip „Wald vor Wild“, welches unmissverständlich im Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG, Art 1, Abs. 2, Ziff. 2) festgeschrieben ist. Dieses Postulat verlangt von allen Akteuren, dass ein standortgemäßer und möglichst naturnaher Zustand des Waldes bewahrt oder hergestellt werden muss und das Waldökosystem als Ganzes absoluten Vorrang vor jagdlichen Partikularinteressen genießt.4 Das korrespondierende Bayerische Jagdgesetz (BayJG Art. 1 Abs. 2 Nr. 3) präzisiert diese Vorgabe, indem es verlangt, dass die Bejagung zwingend die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne künstliche Schutzmaßnahmen (wie Zäunungen oder Einzelschutz) ermöglichen muss.4 Wenn Zäune für das Überleben von Tanne oder Buche nötig sind, ist das gesetzliche Ziel verfehlt.

Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung

Das primäre behördliche Instrument zur flächendeckenden Überprüfung und exekutiven Durchsetzung dieses gesetzlichen Auftrags ist das „Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“ (umgangssprachlich oft Vegetationsgutachten genannt). Dieses wird seit 1986 in einem festgelegten dreijährigen Turnus von der Bayerischen Forstverwaltung für alle rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften erstellt.15 Es dient den Forst- und Jagdbehörden als zwingende, evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung der gesetzeskonformen Abschusspläne für das Schalenwild für die jeweils kommende dreijährige Planungsperiode.15

Die Erhebungsmethodik, die diesem Gutachten zugrunde liegt, zeichnet sich durch eine extrem hohe statistische Robustheit aus, die explizit darauf ausgelegt ist, rechtlichen Anfechtungen durch Interessensvertretungen standzuhalten. Die Auswahl der Aufnahmeflächen im Wald erfolgt nicht willkürlich oder durch bloßen Augenschein, sondern basiert auf einem mathematisch-systematisch angelegten Gitternetz.6 Diese Vorgehensweise eliminiert den Vorwurf der absichtlichen Konzentration auf Schadflächen. Im Erhebungsjahr 2024 wurden auf diese Weise durch Försterinnen und Förster bayernweit an über 21.314 Verjüngungsflächen im Wald detaillierte Daten über mehr als 2 Millionen Einzelpflanzen erhoben.15

Pro Hegegemeinschaft werden zwischen 30 und 40 Verjüngungsflächen systematisch erfasst.6 Auf jeder dieser Flächen werden entlang einer exakt definierten Geraden (Transektlinie) an fünf festgelegten Stichprobenpunkten jeweils die 15 nächstgelegenen Einzelbäumchen untersucht, sofern sie eine Höhe von größer oder gleich 20 Zentimeter erreicht haben.6 Die Obergrenze bildet die maximal erreichbare Verbisshöhe der jeweiligen Schalenwildart. Bei dieser Inventur werden folgende kritische Parameter erfasst 6:

  • Die genaue Baumart und die exakte Höhe der Pflanze.
  • Das Vorhandensein von Leittriebverbiss durch Schalenwild (der entscheidende Faktor für Höhenzuwachsverluste).
  • Verbiss im oberen Drittel der Pflanze durch Schalenwild.
  • Vorhandene Fegeschäden, die durch das Reiben des Geweihs oder Gehörns entstehen.

Ein besonderes Augenmerk der bayerischen Methodik liegt auf den Mischbaumarten, die für den Bergwald und den Klimawald essenziell sind. Die Verbissprozente werden detailliert aufgeschlüsselt für Fichte, Tanne, Kiefer, Buche, Eiche sowie die aggregierte Kategorie der „Edellaubbäume“ (welche alle Eschen-, Ahorn-, Ulmen- und Lindenarten sowie Vogelkirsche, Elsbeere, Speierling, Wildbirne und Walnuss umfasst).5

Die massenhaft auf dem Feld gesammelten Rohdaten werden anschließend in das Bayerische Waldinformationssystem (BayWIS) geladen. Dieses Fachverfahren überprüft die Daten automatisiert auf algorithmische Konsistenz und Plausibilität.15 Das System generiert daraufhin für jede Hegegemeinschaft eine standardisierte Auswertung, die sowohl die aktuellen Tabellenwerte als auch Grafiken zur zeitlichen Entwicklung der Verbissbelastung seit 1991 enthält.15

Die Revierweise Aussage und juristische Durchsetzbarkeit

Während das Hauptgutachten die Makroebene der Hegegemeinschaft abbildet und somit großräumige Trends aufzeigt, erfolgt die jagdliche Feinsteuerung über die „Ergänzende Revierweise Aussage“.5 Hierbei wird die spezifische Verbisssituation individuell für jedes einzelne Jagdrevier durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gutachterlich bewertet. Die Verbisssituation wird in vier klar definierte Kategorien eingestuft: „günstig“, „tragbar“, „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“.15

Diese Kategorisierung hat weitreichende, rechtlich bindende Konsequenzen für die behördliche Abschussplanung. Wird der Wildverbiss in einem Revier als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ klassifiziert, und bestätigt ein Trendvergleich mit vergangenen Gutachten (z. B. eine Einstufung als „gleichbleibend zu hoch“), folgt daraus in der Regel die bindende Anordnung der Unteren Jagdbehörde, den Abschussplan für Reh- und Rotwild signifikant zu erhöhen.15 In der Auswertung des Jahres 2024 wurde für rund 22 % der Hegegemeinschaften festgestellt, dass die Verbisssituation seit fünf Gutachten (also über 15 Jahre) ununterbrochen „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ war, was drastische Eingriffe in die Jagdpläne legitimiert.15

In Bayern ist die Erfüllung dieser von Amts wegen erhöhten Abschusspläne nicht nur eine kollegiale Empfehlung, sondern eine einklagbare verwaltungsrechtliche Verpflichtung, die auch gegen den vehementen Widerstand von Jagdpächtern, Hegegemeinschaften oder Jagdgenossenschaften durchgesetzt werden kann. Die Rechtsprechung in Bayern stützt dieses System massiv. In zahlreichen Verfahren (wie beispielsweise Fortsetzungsfeststellungsklagen von Jägern gegen Festsetzungen von Abschussplänen durch das Landratsamt) bestätigen die bayerischen Verwaltungsgerichte in ständiger Judikatur, dass die behördliche Festsetzung erhöhter Abschusspläne auf Basis des Forstlichen Gutachtens absolut rechtmäßig ist.19 Die Gerichte stellen klar, dass das Forstliche Gutachten einer gerichtlichen Überprüfung standhält, solange keine evidenten methodischen Fehler, Voreingenommenheit des Gutachters oder Verstöße gegen gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen werden können.20 Allein die pauschale Behauptung der Jägerschaft, es gäbe „zu wenig Wild“, reicht vor Gericht nicht aus, um das Gutachten zu entkräften.20

Das bayerische System eliminiert somit den oftmals strittigen und emotionalen Diskurs über die absolute Anzahl von Wildtieren in einem Revier. Stattdessen wird der messbare Zustand der Waldverjüngung als der ultimative, gerichtsverwertbare Bioindikator für die Tragfähigkeit des Habitats definiert. Wenn die Tanne oder die Edellaubbäume nicht ohne Zaun aufwachsen können, ist der Wildbestand per waldgesetzlicher Definition zu hoch, was einen regulatorischen Automatismus zu Abschusserhöhungen auslöst.

Schweiz: Kantonaler Föderalismus, Integrale Konzepte und Systemvielfalt

Die Schweizerische Eidgenossenschaft präsentiert in der Wald-Wild-Thematik ein äußerst differenziertes und föderalistisches Bild. Die Gesetzgebungskompetenz und Jagdhoheit liegen primär bei den Kantonen, der Bund gibt jedoch über das Eidgenössische Jagdgesetz (JSG) und das Bundesgesetz über den Wald (WaG) den zwingenden Rahmen vor.21 Das Bundesrecht (Art. 27 WaG) verlangt explizit, dass die Kantone die Wildbestände so regulieren müssen, dass die natürliche Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen gesichert ist.23

Um diesen nationalen Auftrag zu operationalisieren und zu standardisieren, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die umfassende „Vollzugshilfe Wald und Wild“ etabliert. Diese definiert das integrale Management von Reh, Gämse und Rothirsch.25 Ein zentrales, schweizweites Ziel dieser Vollzugshilfe ist, dass auf mindestens 75 % der gesamten Waldfläche die Verjüngungssollwerte standortgerechter Baumarten völlig ohne Schutzmaßnahmen erreicht werden müssen.24 Die Vollzugshilfe postuliert zudem, dass Bejagung allein oft nicht ausreicht; ein integraler Ansatz erfordert zwingend auch die aktive Aufwertung des Habitats (Biotophege) sowie eine gezielte Lenkung und Beruhigung der Einstände durch Wildruhezonen, um Störungen durch Erholungssuchende zu minimieren.24

Ein fundamentaler struktureller Unterschied zu Österreich und Bayern ist das verfassungsrechtliche Nebeneinander von zwei völlig unterschiedlichen Jagdsystemen: der Revierjagd und der Patentjagd (Lizenzjagd). Während Kantone im topografisch flacheren Mittelland und in der Ostschweiz (wie der Kanton St. Gallen) die Revierjagd praktizieren, dominiert in den alpinen Bergkantonen (wie Graubünden, Schwyz, Bern oder Wallis) traditionell die Patentjagd.21 Diese Systemvielfalt ermöglicht eine detaillierte vergleichende Analyse der Managementeffizienz in Schutzwäldern.

Der Kanton Graubünden: Schutzwald in der Krise, Patentjagd und Sonderjagd

Graubünden ist aufgrund seiner extremen Topografie ein Musterbeispiel für die massiven Herausforderungen im alpinen Schutzwaldmanagement. Der Kanton verfügt über eine Gesamtwaldfläche von 210.000 Hektar, wovon beachtliche 122.000 Hektar als klassifizierter Schutzwald (Typ A, B, C) ausgewiesen sind.28 Erhebungen des Bündner Amtes für Wald und Naturgefahren legten offen, dass der Waldzustand zwar mehrheitlich stabil war, die Naturverjüngung jedoch in vielen Regionen weitgehend zum Erliegen gekommen war und nur auf circa 50 % der Waldfläche als genügend eingestuft werden konnte.9 Allein die Kosten für passive Wildschadenverhütungsmaßnahmen (Zäune, Einzelschutz) verschlangen jährlich rund 1 Million Schweizer Franken.28

Die Ursache lag in massiven Überpopulationen, insbesondere beim Rotwild. Kantonale Auswertungen zeigten extrem hohe Bestände, die den Lebensraum übernutzten und die Knospen der jungen Schutzbäume systematisch vernichteten.9 Hier offenbart das Bündner Patentjagdsystem seine inhärente regulatorische Stärke. Im Patentsystem verpachtet der Staat keine räumlichen Reviere. Stattdessen erwirbt der Jäger ein „Patent“ (eine Lizenz), das ihn berechtigt, während einer eng definierten Jagdzeit (der Herbstjagd) im gesamten Kantonsgebiet (oder in bestimmten Sektoren) zu jagen.21 Die finanzielle Entschädigung von Wildschäden wird vom Kanton übernommen, finanziert durch Zuschläge auf die Patentgebühren.27 Die Wildhut und Hege werden nicht von privaten Pächtern, sondern von hauptamtlich angestellten staatlichen Wildhütern versehen.27

Dieses System verleiht den Behörden eine immense planerische Flexibilität. Der Wildeinfluss am Wald wird seit 2017 durch eine flächendeckende Methode beurteilt, und die Beurteilung fließt direkt in regionale Wald-Wild-Konzepte ein.28 Wenn die reguläre Herbstjagd (Hochjagd) nicht ausreicht, um die erforderlichen Reduktionsziele (z. B. eine absolute Reduktion des Hirschbestandes um 15 % in betroffenen Regionen innerhalb von fünf Jahren) zu erreichen, aktiviert Graubünden systematisch das Instrument der „Sonderjagd“.9

Die Sonderjagd ist eine staatlich verordnete Regulierungskampagne, die im Spätherbst und Winter stattfindet.29 Sie zielt hochpräzise und räumlich konzentriert auf die Dezimierung jener Bestände (Hirsch und Reh) ab, die das Ökosystem belasten, und wird oft von staatlichen Organen oder streng regulierten Patentjägern durchgeführt.28 Das Patentjagdsystem entkoppelt somit das Jagdrecht vom Grundeigentum und der Pachtbindung. Der Staat agiert als alleiniger Manager des Ökosystems und kann den Jagddruck flexibel dorthin lenken, wo der Schutzwald bedroht ist, ohne auf die Zustimmung oder das Wohlwollen einzelner Revierpächter angewiesen zu sein.27

Der Kanton St. Gallen: Revierjagd und konsensualer Maßnahmenplan

Dass aber auch ein traditionelles Reviersystem zu hocheffektiven Lösungen fähig ist, beweist der Kanton St. Gallen. Nach massiven politischen und gesellschaftlichen Konflikten um ungelöste Wald-Wild-Probleme (dem sogenannten „Fall Werdenberg“ im Jahr 2011, bei dem die Fronten zwischen Jägern und Förstern verhärtet waren), leitete der Regierungsrat einen Paradigmenwechsel ein.31 2012 wurde die „Wald-Wild-Lebensraumkommission“ (WWLK) unter der Leitung des Generalsekretärs des Volkswirtschaftsdepartementes gegründet.24

Diese Kommission ist ein Paradebeispiel für partizipatives Konfliktmanagement. Sie ist strikt paritätisch besetzt und vereint unter externem Coaching Vertreter des Kantonsforstamtes, des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei, des Landwirtschaftsamtes, der Jagdkreise, der Waldeigentümer und erstmals auch der Landwirtschaft.24 Das Ziel war es, eine gemeinsame Informationsbasis zu schaffen, toxische Begriffe zu entmystifizieren und von der Konfrontation zur Kooperation überzugehen.31

Das Resultat dieses Prozesses war der 2015 erlassene, von allen 18 kantonalen Verbänden offiziell unterzeichnete „St. Galler Maßnahmenplan für einen nachhaltigen Umgang in der Wald-Wild-Lebensraum-Thematik“.24 Dieser Plan definiert strenge, interdisziplinär akzeptierte "Spielregeln".23 Die Ziele sind extrem ehrgeizig: Während für den Normalwald eine Naturverjüngung ohne Schutzmaßnahmen von 75 % gefordert wird, verschärft der Maßnahmenplan die Anforderung für Schutzwälder (sofern ihr Anteil in einem Wildraum über 20 % liegt) auf ein Sollwertziel von mindestens 90 % der effektiven Schutzwaldfläche nach den Kriterien von NaiS (Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald).24

Um dieses Ziel zu erreichen, definiert die WWLK neun konkrete Maßnahmen, die systematisch exekutiert werden 24:

Maßnahme nach WWLK St. Gallen

Kurzbeschreibung und methodische Umsetzung

Federführung

1. Verjüngungskontrolle

Dient der objektiven Messung des Wildtiereinflusses. Das Jagdrevier wird flächendeckend anhand von Indikatorflächen in Zonen eingeteilt: Grün (keine Baumart existenziell gefährdet) oder Braun (Mischbaumarten und Tanne sind existenziell gefährdet).

Kantonsforstamt

2. Lebensraumbeurteilung

Erfassung von Lebensraumparametern im Waldlebensraum zur Identifikation von qualitativen Defiziten und Verbesserungspotenzialen für die Wildtierhabitate.

Kantonsforstamt / Jagd

3. Waldbauliche Planung

Flächendeckende Umsetzung des naturnahen Waldbaus gemäß Waldentwicklungsplänen zur Schaffung lichterer, äsungsreicherer Waldbestände.

Forstdienst

4. Lebensraumaufwertung Wald

Aktive Förderung der Biodiversität (NFA-Vereinbarungen), Schaffung von Altholzinseln und lichten Waldstrukturen als Rückzugsorte für das Wild.

Kantonsforstamt

5. Aufwertung Offenland

Einbezug der Bedürfnisse des Wildes bei landwirtschaftlichen Ökoflächen (BFF) und Landschaftsqualitätsprojekten.

Landwirtschaftsamt

6. Jagdplanung

Stringente, wildtierökologisch und lebensraumorientierte Ausrichtung der Abschusspläne. Sicherstellung natürlicher Altersstrukturen.

Amt für Natur, Jagd, Fischerei

7. Wildschäden

Begrenzung durch Kombination aus Abschuss, Lebensraumaufwertung, Verhütungsmaßnahmen. Ziel: Verhinderung örtlich hoher Wildkonzentrationen.

Amt für Natur, Jagd, Fischerei

8. Lebensraumberuhigung

Aktiver Schutz vor Störungen durch Freizeitaktivitäten (Tourismus, Mountainbiker) durch behördliche Ausweisung und Durchsetzung von Wildruhezonen.

Amt für Natur, Jagd, Fischerei

9. Grundsätze der Zusammenarbeit

Förderung der Transparenz und des gegenseitigen Verständnisses durch feste "Spielregeln" und regelmäßige interdisziplinäre Weiterbildungsanlässe.

Volkswirtschaftsdep.

Der St. Galler Ansatz beweist, dass auch in einem traditionellen Reviersystem immense Fortschritte erzielt werden können, wenn die Behörde den Rahmen diktiert, objektive Bewertungskriterien (Grün/Braun-Zonen) einführt, den Wildlebensraum integral betrachtet (inklusive Beruhigung und Landwirtschaft) und alle Interessengruppen auf einen verbindlichen, schriftlich fixierten Maßnahmenkatalog verpflichtet.23

Frankreich: Digitales Monitoring und der Équilibre Sylvo-Cynégétique

In der Republik Frankreich steht das gesetzlich verankerte Konzept des „Équilibre sylvo-cynégétique“ (Wald-Wild-Gleichgewicht) im absoluten Zentrum der forst- und jagdpolitischen Bemühungen. Ähnlich wie im alpinen Raum sehen sich auch die französischen Forste mit einem massiven Anstieg der Populationen von Großwild (Grand gibier) konfrontiert. Seit der flächendeckenden Einführung von Jagdplänen in den 1970er Jahren haben sich insbesondere die Bestände von Rotwild (Cerf), Rehwild (Chevreuil) und Wildschweinen (Sanglier) vervielfacht, was zunehmend die multifunktionale Waldbewirtschaftung, die Biodiversität und den ökonomisch tragbaren Waldumbau gefährdet.8 Das französische System begegnet diesem strukturellen Ungleichgewicht durch eine hochentwickelte, landesweit standardisierte Kombination aus wissenschaftlichen Feldinventuren, definierten ökologischen Indikatoren und einer innovativen zentralen digitalen Meldeplattform.

ICE (Indicateurs de changement écologique)

Das wissenschaftliche Rückgrat der französischen Abschussplanung und Populationsüberwachung bilden die Indicateurs de Changement Écologique (ICE), die maßgeblich vom Office Français de la Biodiversité (OFB) und dem Office National des Forêts (ONF) entwickelt und implementiert wurden.35 Diese ICE stellen einen Paradigmenwechsel dar: Anstatt zu versuchen, absolute und fehleranfällige Tierzahlen zu schätzen, überwachen diese Indikatoren langfristig das dynamische System aus Tierpopulation und Habitatkapazität.8 Die ICE gliedern sich in drei analytische Säulen 8:

  1. Populationsabundanz: Gemessen durch standardisierte kilometrische Indizes (IK) oder nächtliche Scheinwerferzählungen (Indice Nocturne, IN) auf festgelegten Routen.38
  2. Individuelle Performance (Körperliche Verfassung): Gemessen durch die systematische Erfassung des Körpergewichts (aufgebrochen) von erlegten Jungtieren im Herbst.38
  3. Populationsdruck auf das Habitat: Gemessen durch den Flora-Druck-Index (Indice de Pression Floristique, IPF) oder den Verbissindex (Indice d'abroutissement, IA) an sensitiven Zeigerpflanzen oder Zielbaumarten wie der Weißtanne.38

Die Genialität dieses Systems liegt in der Korrelation der Parameter: Eine Stagnation oder Verschlechterung der körperlichen Verfassung der Jungtiere (sinkendes Durchschnittsgewicht) gekoppelt mit einem steigenden Verbissdruck auf die Flora ist ein unbestreitbarer, wissenschaftlich belegter Indikator für ein gravierendes ökologisches Ungleichgewicht. Der Lebensraum ist in diesem Szenario übernutzt, was zwingend regulatorische Maßnahmen nach sich ziehen muss.38

Die Methode Brossier-Pallu: Höchste Präzision bei der Schadensquantifizierung

Um den Wildschaden auf der konkreten Revierebene objektiv und reproduzierbar messbar zu machen und den oftmals stark emotional aufgeladenen Diskurs zwischen Waldbesitzern und Jägern zu versachlichen, wird in weiten Teilen Frankreichs die hochdekorierte Brossier-Pallu-Methode eingesetzt.8 Diese vom Centre National de la Propriété Forestière (CNPF) und Jägerverbänden entwickelte Methodik liefert extrem detaillierte und mathematisch fundierte Protokolle für unterschiedliche Waldstrukturen. Die Methode unterscheidet strikt nach der Art des Waldes und passt die statistische Erhebung entsprechend an 8:

  1. Futaie irrégulière (Plenterwald / Dauerwald / Ungleichaltrige Bestände):

Hier wird ein systematisches Gitternetz von exakt 30 Stichprobenflächen pro Parzelle angelegt. Der Abstand  zwischen den systematischen Placettes wird mathematisch anhand der Gesamtfläche  (in Hektar) der Parzelle berechnet:

An jedem Stichprobenpunkt werden zwei Radien untersucht: Ein Radius von 2 Metern für Sämlinge unter 30 cm Höhe und ein Radius von 4 Metern für gesicherte Verjüngung (zwischen 30 cm und 2 m Höhe).8 Für jede aufgenommene Pflanze (maximal 10 pro Radius) wird der spezifische Schaden codiert: A für Abroutissement (Verbiss des Endtriebes), E für Écorçage (Schälen der Rinde durch Cerviden), F für Frottis (Fegen/Zerstören der Rinde durch das Geweih in der Brunft) oder Ar für Arraché (Ausreißen der Wurzeln durch Wildschweine).8

  1. Plantation monospécifique (Monospezifische Aufforstungen): Bei Pflanzungen in Reihen variiert die Stichprobenintensität exakt nach der Ausgangsdichte der Pflanzen und der Größe der Parzelle. Beispielsweise wird in einer dichten Douglasienpflanzung (>900 Pflanzen/ha) bei einer Fläche von 2 Hektar ein "Taux de sondage" (Sondierungsrate) von 1/6 angewendet, was bedeutet, dass systematisch jede sechste Pflanzreihe vollständig kontrolliert wird.8 Die Randlinien (Lisières) werden systematisch von der Bewertung ausgeschlossen, da sie oft unverhältnismäßig hohe Schäden aufweisen und das statistische Mittel verfälschen würden.8
  2. Plantation mélangée (Gemischte Aufforstungen) & Régénération naturelle cloisonnée: Auch für Mischbestände gelten spezifische Raten. Ein zentrales Element der Methodik sind die strikten Exklusivitätsregeln zur Vermeidung statistischer Verfälschungen. Ein Baum darf nicht mehrfach für verschiedene Schäden gezählt werden. Weist ein Bäumchen beispielsweise sowohl Verbiss als auch Fegeschäden auf, wird es in der Statistik ausschließlich unter "Frottés" verbucht.8 Die Methodik liefert somit ein unanfechtbares, quantifiziertes Schadensprozent (z. B. "35 % der Eichen in Linie 4 sind letal geschält").

Plateforme Nationale Forêt-Gibier und die behördliche Steuerung (CDCFS)

Diese im Feld generierten, standardisierten Daten entfalten ihre volle regulatorische Wirkung durch die Plateforme nationale forêt-gibier, ein nationales, cloudbasiertes Geoinformationssystem.8 Waldbesitzer, Förster und forstliche Berater melden evaluierte Schäden oder kartieren proaktiv sensible Aufforstungsflächen (îlots de reboisements, die ein erhöhtes Äsungsangebot und damit Risiko darstellen) direkt über eine Smartphone-App in das System ein.8 Diese Schadensmeldungen bleiben für sechs Jahre auf der interaktiven Landkarte sichtbar (wobei ihre Farbintensität jährlich verblasst), wodurch ein lückenloses, raumbezogenes Risikoprofil entsteht.8

Dieses Crowdsourcing von Schadensdaten revolutioniert die Vergabe der Jagdquoten (den Plan de chasse). Die Commission Départementale de la Chasse et de la Faune Sauvage (CDCFS), eine Departements-Kommission, die den Präfekten berät, nutzt diese aggregierten, georeferenzierten Schadensdaten als unumstößliche Diskussionsgrundlage.8 Die Abschusspläne in Frankreich werden nicht pro Einzelrevier isoliert betrachtet, sondern auf der Makroebene der Unités de Gestion Cynégétique (UGC) (Wildbewirtschaftungseinheiten, die die biologische Streifgebietsgröße der Population abbilden) verhandelt.8

Werden in bestimmten Kommunen massive Verbiss- oder Schälschäden über die Plattform dokumentiert, können die Vertreter der Forstverbände (CNPF, ONF) innerhalb der CDCFS faktenbasiert intervenieren.8 Der Präfekt ordnet in der Folge zwingend an, den Individualabschussplan für das betroffene Gebiet (oftmals durch Vorgabe von Mindest- und Maximalabschüssen pro Spezies) signifikant zu erhöhen.8 Die Verknüpfung von lokaler, methodisch sauberer Datenerhebung und behördlicher Sanktionsgewalt auf Departements-Ebene zwingt die Jägerschaft zur Erfüllung der Vorgaben, andernfalls können Adjudikationen (Jagdpachten auf Gemeindeland) in Frage gestellt oder Wildschadensersatzzahlungen fällig werden.8

Italien: Südtirols soziales Revierjagdsystem im Krisenmodus

Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol verfolgt aufgrund ihrer spezifischen historischen, politischen und kulturellen Prägung ein Jagdmodell, das sich fundamental von den kapitalgetriebenen, elitären Pachtjagdsystemen unterscheidet. Auf rund 82 % der Landesfläche (ausgenommen sind Nationalparks und 51 historische Eigenjagden) kommt kraft Landesgesetz das sogenannte „soziale Revierjagdsystem“ zur Anwendung.41

Der Grundgedanke dieses Systems ist hochdemokratisch: Jeder Einwohner der Provinz hat, unabhängig davon, ob er Grundeigentümer ist oder nicht, das grundsätzliche Recht, im Jagdrevier seiner Wohnsitzgemeinde die Jagd auszuüben.41 Die wesentliche Eintrittshürde ist nicht die Pachtzahlungskraft, sondern eine Mindestansässigkeit in der betreffenden Gemeinde (in der Regel 10 Jahre für eine reguläre Jahreskarte, 5 Jahre für eine Gastkarte).41 Die administrative Verwaltung der Reviere obliegt dem Südtiroler Jagdverband, wobei die legislative und forstliche Jagdplanung eng mit der Landesverwaltung verzahnt ist.44

Bestandsmonitoring und forstliche Erhebungen

Die Datengrundlage für die behördliche Abschussplanung in Südtirol bildet ein dualer Ansatz. Auf wildbiologischer Seite werden seit dem Jahr 2000 flächendeckend nächtliche Scheinwerferzählungen im Frühjahr durchgeführt, um Populationsindices, insbesondere für das historisch nicht immer präsente, nun aber stark expandierende Rotwild, zu ermitteln.45

Diese zentrierten populationsdynamischen Schätzungen werden durch Erhebungen der Forstbehörde zum Wildverbiss und zur Waldverjüngung flankiert.1 Die Südtiroler Forstbehörde führt ein landesweites Monitoring in den Wäldern durch, um die Verjüngungsdynamik und hemmende biotische Faktoren objektiv zu beurteilen.1 Zu den erhobenen Parametern zählt unter anderem der Anteil der Bäume mit frischem Verbiss am Leittrieb (Frühjahrs- und Sommerverbiss) und die Berechnung eines komplexen Verbissindex (Vi), der Mehrfachverbiss und Einfachverbiss gewichtet.46

Die Herausforderung durch Naturkatastrophen und systemische Limitationen

Trotz dieses ambitionierten dualen Evaluierungsansatzes steht das soziale Jagdsystem Südtirols derzeit vor gewaltigen waldökologischen Problemen. Das Amt für Jagd und Fischerei verzeichnet seit Jahren einen drastischen Anstieg der Rotwildpopulationen, was in gravierenden Klagen aus der Bergland- und Forstwirtschaft resultiert.11

Besonders akut und brandgefährlich ist die Lage in alpinen Schutzwäldern, die in den vergangenen Jahren durch extreme Großwindwürfe (wie das katastrophale Sturmtief Vaia) oder massiven Schneedruck in Mitleidenschaft gezogen wurden.10 Solche kalamitätsbedingten Kahlflächen verändern die Habitatdynamik rapide: Die am Boden liegenden Äste und die schnell aufkommende Bodenvegetation bieten dem Schalenwild im Sommer Nahrung im Überfluss, was das Populationswachstum stark anheizt.10 Die Katastrophe folgt jedoch im Winter: Wenn die Freiflächen von einer dichten Schneedecke überzogen sind, sind die Gräser für das Wild unerreichbar. Das Wild weicht gezwungenermaßen auf die einzigen verfügbaren Nahrungsquellen aus – die über den Schnee herausragenden Endtriebe der mühsam aufwachsenden Jungbäume der Schutzwaldverjüngung.10 In diesen Szenarien verbeißt das Wild den Wald sprichwörtlich zu Tode.

Die Forst- und Jagdbehörden reagieren auf diese akute Gefährdung der Schutzfunktionen naturgemäß mit deutlichen Erhöhungen der Abschusspläne für das Kahlwild.10 Allerdings offenbart exakt diese Situation die eklatanten strukturellen Limitationen eines rein auf Freizeitjägern basierenden Systems. Wenn Populationen exponentiell wachsen, reicht die zeitliche und handwerkliche Entnahmekapazität der lokalen, feierabendlich jagenden Bevölkerung oft schlichtweg nicht aus, um die massiv erhöhten Quoten zu erfüllen.11 Hinzu kommt, dass sich das Wild auf den riesigen, mit Gestrüpp und Jungwuchs durchsetzten Windwurfflächen hervorragend verstecken kann. Die Bejagbarkeit in diesen rasch hochwachsenden Dickungen nimmt extrem ab, was die Quotenerfüllung durch herkömmliche Ansitzjagd fast unmöglich macht.11 Zwar propagiert die Landespolitik den Konsens und den Dialog zwischen Grundeigentümern, Forstwirtschaft und Jagdverband 1, doch die manifeste Diskrepanz zwischen dem dringend notwendigen Schutzwaldumbau und den realen Streckenzahlen bleibt eine ungelöste systemische Herausforderung, die zeigt, dass selbst ein nicht-kommerzielles System bei Extremereignissen versagen kann, wenn staatliche Durchgriffsrechte (wie Sonderjagden in der Schweiz) fehlen.

Synthese: Vergleichende Parameter der internationalen Schutzwald-Governance

Die detaillierte Analyse der europäischen Systeme offenbart grundlegende Unterschiede in der methodischen Herangehensweise an die Abschussplanung, die Evaluierung von Waldschäden und die behördliche Exekutive zur Bewahrung des Schutzwaldes. Die nachfolgende Tabelle synthetisiert die Kernmechanismen der betrachteten Rechtsräume:

·       Land / Region

·       Vorherrschendes Jagdsystem

·       Methodik der Verbisskontrolle & Datenerfassung

·       Konsequenz bei evidentem Waldverjüngungsdefizit

·       Bayern

·       Revierjagd (Privat/Genossenschaft; 9-12 Jahre)

·       Statistisches Gitternetz (3-Jahres-Turnus), >21.000 Flächen, BayWIS Auswertung.

·       Zwingende, gerichtlich durchsetzbare Erhöhung der Abschussquoten durch Behörden.

·       Schweiz (Graubünden)

·       Patentjagd (Kantonale Lizenzvergabe)

·       Kantonale Wald-Wild-Berichte, Verjüngungskontrollen der Wildhut.

·       Direkter Einsatz von staatlichen Sonderjagden zur gezielten Reduktion in Problemzonen.

·       Schweiz (St. Gallen)

·       Revierjagd (Kombiniert)

·       Indikatorflächen, strikte Einteilung in Grün/Braun-Zonen, Lebensraumbeurteilung.

·       Interdisziplinärer WWLK-Maßnahmenplan, strikte Zielvorgabe (90 % im Schutzwald).

·       Frankreich

·       Revierjagd / Adjudikation

·       Brossier-Pallu Methode (mathem. Stichproben), ICE, Plateforme nationale forêt-gibier.

·       Anpassung des Plan de chasse auf Ebene der UGC durch die Departement-Kommission (CDCFS).

·       Italien (Südtirol)

·       Soziales Revierjagdsystem (Ansässigkeitsprinzip)

·       Scheinwerferzählungen, Monitoring durch Forstbehörde (Verbissindex Vi).

·       Erhöhung der Abschusspläne, oft erschwert durch mangelnde Entnahmekapazität der Freizeitjäger.

Der entscheidende Paradigmenwechsel: Vom Wildbestand zum Waldzustand

Ein zentrales, systemübergreifendes Muster erfolgreicher forstpolitischer Governance ist die fundamentale Abkehr von dem historisch geprägten Versuch, absolute Wildtierpopulationen schätzen zu wollen. Zählungen – wie sie in Südtirol teilweise noch praktiziert werden – unterschätzen Bestände im unwegsamen alpinen Gelände fast ausnahmslos und bieten stetige Angriffsflächen für methodische Debatten.11

Fortschrittliche und rechtssichere Systeme, wie in Bayern, Frankreich und den hochentwickelten Schweizer Kantonen, stützen sich stattdessen primär und kompromisslos auf den Waldzustand als ultimativen Bioindikator. Der „Verbissindex“ (Frankreich), die Ausfallraten von Edellaubbäumen (Bayern) oder das definierte „Naturverjüngungsprozent“ von mindestens 90 % (St. Gallen) sind absolute, nicht verhandelbare Messgrößen.15

Die logische Kette in diesen Systemen ist evident: Wenn das übergeordnete waldbauliche Ziel (die Sicherung des klimastabilen Mischwaldes im Gebirge ohne flächendeckende Zäunung) aufgrund des Schalenwildeinflusses nicht erreicht wird, gilt der Wildbestand im jeweiligen Habitat per waldgesetzlicher Definition als zu hoch. Dies entzieht der oftmals polemischen Wirtshaustisch-Debatte über "zu wenig Wild" im Revier völlig die Grundlage. Die juristische und argumentative Beweislast wird effektiv umgekehrt: Nicht mehr der Waldbesitzer oder die Forstbehörde muss beweisen, dass zu viele Hirsche im Wald stehen, sondern die Jägerschaft muss den jagdlichen Druck so lange aufrechterhalten und erhöhen, bis die definierte, für den Klimawald essenzielle Schutzwaldverjüngung gesichert anwächst.4

Strategische Ableitungen für Österreich: Reformansätze für das Reviersystem

Aus der Perspektive österreichischer Regionen (und im Kontext eines forstlichen Fachblogs wie wald1.at), die traditionell tief in der Struktur der langjährigen Jagdverpachtung verankert sind, offenbart die internationale Zusammenschau massive Hebel zur Modernisierung. Wenn eine Pacht für eine volle Dekade an einen finanzstarken Pächter vergeben ist, dem primär an kapitalen Trophäen oder hohen Wilddichten gelegen ist, fehlt den Behörden und den Grundeigentümern oft das rasche Instrumentarium, um bei akuten Waldschäden zeitnah und steuernd einzugreifen. Die nachfolgenden Punkte destillieren konkrete Anregungen, wie Jagden zukünftig intelligenter vergeben und Abschusspläne kontrolliert werden könnten, ohne das Reviersystem zwangsläufig abschaffen zu müssen.

1. Jagdvergabe (Verpachtung) an ökologische Performance binden

Die gängige Praxis, Jagdreviere alle zehn Jahre an den schlichtweg Meistbietenden (oft in verdeckten Auktionen) zu vergeben, ist der Grundstein für ökologische Fehlanreize. Der hohe Pachtzins erzwingt quasi die Hege hoher Bestände.

  • Abkehr vom Höchstbieterprinzip: Jagdgenossenschaften und Großgrundbesitzer sollten Pachtverträge primär an jene Pächter vergeben, die waldökologische Konzepte vorlegen und sich zur Erfüllung von Verjüngungszielen verpflichten.
  • Dynamische Vertragsstrafen und Kündigungsklauseln: Ein Pachtvertrag über 10 Jahre muss zwingend Revisionsklauseln enthalten. Analog zum bayerischen Prinzip „Wald vor Wild“ 4 muss im Zivilvertrag verankert werden, dass die anhaltende Nichterfüllung behördlicher Abschussvorgaben, die auf evidenten Schutzwalddefiziten basieren, oder das Abrutschen des Reviers in eine "Braune Zone" (wie in St. Gallen) 24 zu empfindlichen Pönalen oder zur fristlosen Kündigung der Jagdpacht führt. Das Zivilrecht der Pacht muss dem öffentlichen Forstrecht untergeordnet werden.

2. Etablierung eines standardisierten, objektiven Monitorings (Bayerisches/Französisches Modell)

Der österreichische Diskurs krankt oft an subjektiven Schätzungen des Wildschadens bei Revierbegängen, was fast zwangsläufig zu emotionalen Konflikten führt. Es bedarf der flächendeckenden Einführung einer statistisch unangreifbaren Methodik.

  • Gitternetzverfahren und Turnus: Österreichische Bundesländer sollten ein System analog zum bayerischen Forstlichen Gutachten 6 oder der französischen Brossier-Pallu-Methode 8 gesetzlich verankern. Die Anlage permanenter, georeferenzierter Probeflächen im mathematischen Raster schließt den Vorwurf der Selektion aus. Ein Pachtvertrag mag 10 Jahre laufen, das Monitoring muss jedoch mindestens alle drei Jahre stattfinden, um rechtzeitig im laufenden Vertrag intervenieren zu können.15
  • Digitale Meldestrukturen: Nach dem Vorbild der französischen Plateforme nationale forêt-gibier sollte ein nationales Geoinformationssystem etabliert werden.8 Waldbesitzer, Forstorgane und Landwirte müssen Schäden transparent digital melden können. Dies zwingt die Bezirksverwaltungsbehörden dazu, anhand faktischer, kartierter Brennpunkte zu handeln.

3. Flexibilisierung der Abschusspläne und behördliche Exekutive

Die behördliche Abschussplanung muss zwingend und ohne Ermessensspielraum an die Ergebnisse des forstlichen Monitorings gekoppelt werden.

  • Wenn das Monitoring den Verbiss als „zu hoch“ einstuft (Bayern) oder das Verjüngungsziel von 90 % im Schutzwald verfehlt wird (St. Gallen), muss der Mindestabschuss für Reh- und Kahlwild per behördlicher Verordnung signifikant erhöht werden.19
  • Verwaltungsgerichte müssen darin bestärkt werden, der gutachterlichen Forstmethodik den Vorrang vor Einsprüchen von Jagdverbänden einzuräumen.

4. Institutionalisierter Dialog durch regionale Kommissionen (St. Galler Modell)

Das exklusive Pachtsystem isoliert oft die Akteure. Grundeigentümer, Jäger und Forstbehörden agieren oft gegeneinander. Die Etablierung paritätisch besetzter, regionaler Institutionen nach dem Vorbild der St. Galler Wald-Wild-Lebensraumkommission (WWLK) ist dringend zu empfehlen.24

  • Die Erarbeitung eines verbindlichen Maßnahmenplans (wie der 9-Punkte-Plan), der auch Aspekte der Lebensraumaufwertung und der Beruhigung vor touristischen Störungen umfasst, holt die Jägerschaft aus der reinen Rolle des "Schädlingsbekämpfers" und bindet sie in ein integrales Ökosystemmanagement ein.24

5. Das Notfall-Instrumentarium: Adaption der Schweizer Sonderjagd

Südtirol hat gezeigt, dass extrem anwachsende Bestände nach Windwürfen von Feierabendjägern im Reviersystem nicht mehr kontrolliert werden können.11 Die Schweizer Patentjagd beweist hingegen, dass behördliche Flexibilität den Schutzwald retten kann. Auch in einem österreichischen Reviersystem sollte gesetzlich zwingend verankert werden, dass die Forstbehörde bei eklatanter Nichterfüllung des Abschussplans durch den Pächter, oder in akuten Schadensgebieten (wie massiven Windwurfflächen), staatlich angeordnete "Sonderjagden" oder "Interventionsjagden" durch Berufsjäger oder Forstorgane anordnen und auf Kosten des säumigen Pächters vollstrecken kann.9 Dies mindert die fatalistische Abhängigkeit vom Goodwill des privaten Jagdpächters und garantiert die schnelle Regulation in hochsensiblen alpinen Schutzwaldzonen.

Schlussbemerkung

Die Erhaltung und der strukturreiche Umbau klimafitter Schutzwälder im alpinen Raum duldet angesichts der rasenden Klimadynamik keine Verzögerung. Das traditionelle, starre System der zehnjährigen Höchstpreis-Verpachtung gepaart mit Abschussplänen, die in unzähligen Hegeschauen auf dem Verhandlungswege entstehen, erweist sich in der heutigen Ära zunehmend als waldökologisch anachronistisch. Der internationale Systemvergleich verdeutlicht plastisch, dass ein zukunftssicheres Schalenwildmanagement für den Gebirgswald auf drei nicht verhandelbaren Säulen ruht: Erstens einer unumstößlichen gesetzlichen Priorisierung der Waldgesundheit (wie „Wald vor Wild“ in Bayern oder dem französischen Équilibre sylvo-cynégétique), zweitens einem hoch standardisierten, engmaschigen, digitalen und gerichtsfesten Vegetationsmonitoring, und drittens einer robusten Exekutivgewalt der Behörden, um im Bedarfsfall Quoten rigoros anzuheben oder Sonderjagden anzuordnen.

Für waldreiche Regionen, die aus strukturkonservativen Gründen an der Revierverpachtung festhalten wollen, bedeutet dies den unausweichlichen Befund, dass die Pachtverträge und die administrativen Rahmenbedingungen fundamental revolutioniert, flexibilisiert und waldökologisch steuerbarer gestaltet werden müssen. Nur durch die radikale Objektivierung der Verbisssituation und die stringente Koppelung dieser evidenten Daten an unvermeidliche behördliche und pachtrechtliche Konsequenzen kann die für den alpinen Lebensraum so vitale Mischwaldverjüngung langfristig und nachhaltig gesichert werden.

Referenzen

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